Am 20.01.2009 ist europaweit eine neue Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen
und Gemischen in Kraft getreten. Diese europäische Variante des GHS (Globally Harmonized Systems) wird als
EU-GHS oder, entsprechend ihrem Titel, als CLP-Verordnung bezeichnet (Classification, Labeling and
Packaging). Die Verordnung sieht Übergangsregelungen vor, einige dieser Fristen sind aber bereits abgelaufen.
Grundsätzlich besteht für jeden Betrieb, der mit Stoffen oder Gemischen umgeht (z. B. auch als Händler oder
Anwender), Handlungsbedarf - hier kann ich Ihnen helfen.
Beispiele sind:
• Als Hersteller oder Importeur eines Stoffes oder Gemisches wollen Sie diesen im Sinne der CLP-Verordnung
korrekt einstufen und kennzeichnen.
• Sie möchten als Hersteller, Importeur, Formulierer und ggf. auch als Händler Sicherheitsdatenblätter
erstellen. Hierbei ist zu beachten, dass sowohl REACH (Anhang II) als auch die Bekanntmachung 220 des
Ausschusses für Gefahrstoffe eine entsprechende Fach- bzw. Sachkunde des Erstellers des
Sicherheitsdatenblattes vorschreiben - diese besitze ich.
• Als Anwender von Stoffen und Gemischen benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung von Betriebsanweisungen.
• Sie wollen Ihre Mitarbeiter unterweisen.