Der Erfolgreichste im Leben ist der, der am besten informiert wird.
Benjamin Disraeli (1804-81)
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit untersteht von Rechts wegen direkt
dem Leiter des Betriebs, hat also eine Stabsstelle inne und ist fachlich
weisungsfrei. Dies ist eine Konstellation, die dem Leiter des Betriebs
viel Vertrauen in die Arbeit der Fachkraft, aber auch in die Person selbst,
abverlangt. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss daher eine Reihe
von Voraussetzungen erfüllen.
Ihre Fachkraft
• muss die Aufgaben, die ihr nach dem Arbeitssicherheitsgesetz übertragen werden, gewissenhaft und in vollem
Umfang erfüllen.
• muss die notwendige Zuverlässigkeit besitzen.
• sollte neben einer entsprechenden Ausbildung idealerweise auch über praktische Erfahrungen in den zu
betreueden Bereichen (z. B. Büro, chemische Labore oder Werkstätten bzw. Produktionsbereiche) verfügen.
• sollte die Fähigkeit besitzen ihre Anliegen in gemeinsamen Gesprächen nachvollziehbar und verständlich zu
artikulieren bzw. zu präsentieren.
• sollte Sie unterstützen und Ihnen Hilfestellung geben bei der Umsetzung der gesetzlichen sowie der ggf.
betriebsinternen Ziele in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Hier kann ich Ihnen helfen. Neben der erforderlichen Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit verfüge ich
auch über eine entsprechende Berufserfahrung. Ausgehend von Ihren betrieblichen Gegebenheiten setze ich die
gesetzlichen Vorgaben lösungsorientiert um.